Wartung von kraftbetätigten Türen und Toren
Zuverlässige Instandhaltung durch kompetente Prüfung
Kraftbetätigte Tür- und Torelemente bedürfen der regelmäßigen Überprüfung und Wartung. Kraftbetätigt sind Fenster, Türen und Tore, wenn die für die Bewegung der Flügel erforderliche Energie teilweise oder vollständig von Kraftmaschinen zugeführt wird. Türen und Tore, die ausschließlich von Hand betätigt und über eine selbsttätige Einrichtung, z. B. Türheber oder Feder, geschlossen oder geöffnet werden, sind nicht als kraftbetätigt anzusehen.
Die Wartung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren darf nur durch vom Unternehmer beauftragte Personen durchgeführt werden, die mit den jeweiligen Wartungsarbeiten vertraut sind. Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore müssen vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden.
ALUSTAHL hat auf Grund der langjährigen Erfahrungen in diesem Sachgebiet sowie der regelmäßigen Schulungen die Voraussetzungen für die Leistung erfüllt.