Wartung von Feststellanlagen
Sicherheit durch Kompetenz
Eine Feststellanlage (FStA) hat die Aufgabe, einen Feuerschutz- oder Rauchschutzabschluss (z. B. Türen, Tore) betriebsbedingt offen zu halten und diesen dennoch das sichere Schließen im Brandfall zu ermöglichen.
Feststellanlagen müssen – wie alle technischen Anlagen und Einrichtungen – regelmäßig gewartet, geprüft und bei einer Mängelfeststellung ordnungsgemäß instandgesetzt werden.
Nach DIN EN 14 637 ist der Betreiber verpflichtet, im Abstand von maximal zwölf Monaten eine Prüfung der Feststellanlage auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.
Die jährliche Prüfung und Wartung darf nur von einem Fachmann oder einer dafür ausgebildeten Person ausgeführt werden. Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der jährlichen Prüfung und Wartung sind aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen sind durch den Betreiber aufzubewahren.
Die Mitarbeiter der Firma ALUSTAHL besitzen die notwendigen Sachkundigenprüfung (nach DIBt – Richtlinien) für zur Ausführung dieser Leistung.
ALUSTAHL bietet Ihnen die Überprüfen und Wartung alle Ihre Feststellanlagen nach einem vorab festgelegten Plan an, dokumentiert die Ausführung für Sie und bieten Ihnen in diesem Zusammenhang auf Wunsch auch evtl. notwendige Reparaturen an.