Welche Dokumentationspflichten gibt es?
Dokumentation von Tür- und Fenstermaßnahmen im Brand- und Rauchschutz
Im Brandfall müssen Brand- und Rauchschutzmaßnahmen, z.B. durch Feststellanlagen oder Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWG), zuverlässig und wirksam funktionieren. Dafür sorgt die regelmäßige Kontrolle und Wartung, welche auch durch zahlreiche Normen geregelt ist. Zu den Vorschriften gehört in bestimmten Fällen auch die Dokumentation und Archivierung von Wartungsmaßnahmen, Umbauten und Reparaturen.
So ist es z.B. im Fall von Feststellanlagen Pflicht, eine Instandshaltungsdokumentation DIN 14677 durchzuführen. Diese Dokumentation muss auf Verlangen vorzulegen sein und enthält:
- den Ort der Feststellanlage im Gebäude,
- das Abnahmeprotokoll,
- die bauaufsichtliche Zulassung,
- die Wartungsanleitung,
- sowie Umfang, Zeitpunkt und Ergebnis der Instandhaltungsmaßnahmen.
Der Betreiber einer Feststellanlage ist dabei verpflichtet, für die Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen eine zertifizierte Fachkraft oder Fachfirma zu beauftragen. Diese zeichnet dann Art und Umfang der Wartung gemäß der Vorschriften auf.
Dokumentation und Protokollierung zur eigenen Übersicht
Die Dokumentation eines Gebäudes bzw. der verbauten Türanlagen und Fenster ist jedoch nicht nur im Pflichtfall lohnenswert, sondern bietet Vorteile, auf die Inhaber und Gebäudebetreibende nicht verzichten sollten. In Verbindung mit einer regelmäßigen Wartung behalten Sie mit der ausführlichen Dokumentation von Türen und Fenster den Überblick über die gesamte Gebäudeanlage. Zu den Vorteilen gehören beispielsweise:
- die völlige Übersicht über vorhandene Türen und Fenster durch Kennzeichnung und Führung von Tür- und Fensterlisten,
- Informationen über den Zustand und Funktionsfähigkeit von Türen und Fenstern,
- senken von Neuanschaffungskosten durch rechtzeitige Reparaturmaßnahmen,
- bessere Planung und Kosteneinschätzung von künftigen Investitionen und Maßnahmen.
ALUSTAHL – Ihr Partner in Wartung und Dokumentation
Zu einer Wartung von ALUSTAHL gehört eine ausführliche Protokollierung der Wartungsmaßnahmen. Das Protokoll übergeben wir Ihnen in einer vorab abgestimmten Form (digital oder auf Papier).
Bei der Pflichtwartung an Ihren Feststellanlagen füllen wir die vorhandenen Prüfbücher aus, wodurch Sie ihrer Nachweispflicht nachkommen.
Auf Wunsch Kennzeichnen wir alle Elemente sichtbar mit einer Plakette.
Nach Überprüfung und Wartung erhalten Sie von uns unverbindlich ein kostenfreies Angebot für die Reparatur von erkannten Unregelmäßigkeiten und Defekten, so dass Sie die Möglichkeit haben, diese Leistungen in Ihr Budget einzuplanen.