Was ist eine Feststellanlage?
Funktionen und Besonderheiten von Brand- und Rauchschutztüren
Besonders an Arbeitsstätten und öffentlichen Einrichtungen gibt es Türöffnungen zwischen Gebäudeteilen, die aus Brandschutzgründen stets geschlossen gehalten werden. Dies verhindert im Brandfall die Ausbreitung des Feuers auf das gesamte Gebäude sowie die Verbreitung von giftigen Rauchgasen. Um diesen Zweck zu erfüllen ist es laut DIN 4102-5 vorgeschrieben, dass Brand- und Rauchschutztüren selbstschließend sein müssen.
Dieses Selbstschließen kann jedoch Arbeit- und Betriebsablauf stören und dadurch lästig werden. Da das blockieren der Türflügel z.B. mittels eines Keil der Zulassung von Brandschutztüren widerspricht und den Brandschutz verhindert, werden Brand- und Rauchschutztüren mit einer Feststellanlage ausgestattet, die das zuverlässige Schließen im Brandfall sicherstellt.
Eine Feststellanlage (FSA) oder auch Türfeststellanlage (TFA) ist also eine Einrichtung zum Offenhalten von Brandabschlüssen. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes und kann im Brandfall Menschenleben schützen.
Zulassung und Inbetriebnahme von Feststellanlagen
Eine Feststellanlage benötigt in Deutschland eine baufaufsichtliche Zulassung (abZ). Sie ist in der Regel für fünf Jahre gültig und kann auf Antrag verlängert werden. Nach diesem Zeitraum darf eine solche Feststellanlage nicht mehr verbaut werden. Bestehende Anlagen können aber weiter betrieben werden, sofern sie regelmäßig geprüft und gewartet werden.
Jede eingebaute Anlage muss auf einwandfreie Funktion und vorschriftsmäßige Installation überprüft werden.
Wartung und Reparatur von Feststellanlagen
Wie alle Materialien unterliegen auch Feststellanlagen bzw. Brand- und Rauchschutztüren dem Verschleiß. Um die dauerhafte Funktionstüchtigkeit zu gewährleisten, ist eine regelmäßige Wartung notwendig.
Die Anwendungsnorm DIN 14677 (Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse) regelt die Instandhaltung, regelmäßige Prüfung und Wartung. Die Norm legt fest, dass jede Feststellanlage vom Betreiber betriebsfähig und auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden muss. Der Betreiber ist zudem dazu verpflichtet, einmal pro Jahr eine Prüfung auf einmal pro Jahr eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte vorzunehmen.
Sollte es aufgrund von defekten zum Austausch einzelner Komponenten kommen, so müssen die verwendeten Bauteile der Zulassung entsprechen. Ist dies nicht der Fall, verliert die gesamte Feststellanlage ihre Zulassung.
ALUSTAHL – Ihr Partner im Brand- und Rauchschutz
ALUSTAHL ist Ihr Partner bei allen Fragen rund um das Thema Brand- und Rauchschutzabschlüsse in Ihrem Gebäude. Als Hersteller von Rauch- und Brandschutztüren nach DIN 18095 und DIN 4102-5 aus Aluminium- und Stahl-(Edelstahl)profilen, berücksichtigen wir Ihre individuellen Anforderungen.
Auch Zulassungen im Einzelfall (ZiE) für spezielle Anforderungen können über die entsprechende oberste Baubehörde erwirkt werden. Wir haben dies bereits mehrfach erfolgreich für unsere Kunden umgesetzt.
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