Elektronische Magnethaltung mit Stromzuleitung
Bei der Türoffenhaltung mit elektronischem Haftmagnethaltung, handelt es sich um seperate Bauteile, welche an jede Tür mit vorhandenem Türschließer montiert werden können und im Rauchfall entkoppeln, so dass die Tür zufällt. Eine elektromechanische Feststellung nach DIN EN 1155 ist die einzige zugelassene Möglichkeit die Tür auf zu stellen, um z.B. den Verschleiß zu minimieren.
Hierbei ist eine 230 V Stromzuleitung notwendig. Die Raumeldezentrale wird mit Rauchmeldern ausgestattet, welche im Brand- und Rauchfall die Offenhaltung der Tür unterbrechen und den Türflügel freigeben. Da es sich an Brandschutztüren um eine sicherheitsrelvante Ausstattung handelt, ist eine jährliche Wartung dieser Feststellanlagen (FStA) durch einen autorisierten Fachkundigen, gesetzliche Pflicht.
Die Mitarbeiter der Firma ALUSTAHL besitzen die notwendigen Sachkundigenprüfung (nach DIBt – Richtlinien) für zur Ausführung dieser Leistung.