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Feststellanlagen zum Rauch- und Brandschutz

 

Feststellanlagen für Gewerbe, Industrie und Verwaltung

Mit Feststellanlagen (FSA), auch Türfeststellanlagen(TFA) genannt, werden Brandabschlüsse wie Brandschutztüren oder Rauchschutztüren offengehalten. Die Feststellanlage gewährleistet so, dass ein ungestörter Warentransport oder ähnliches durch die offene Rauch- oder Brandschutztür im gewerblichen Betrieb stattfinden kann, im Falle eines Feuers aber den Brandabschluss automatisch sichert.

ALUSTAHL bietet individuelle und maßgeschneiderte Lösungen für Feststellanlagen.

Die Maßnahmen für den Brandschutz und Rauchschutz in Gebäuden sind mit umfangreichen Normen und Richtlinien geregelt (z.B. DIN 18095 oder DIN 14677).

ALUSTAHL hat langjährige Erfahrungen im Bereich Brandschutz und Rauchschutz und hat die notwendigen Zulassungen für die Wartung und Inbetriebnahme von Feststellanlagen aller großen Hersteller wie GEZE oder Dorma.

Wir beraten Sie in allen Fragen rund um die Anschaffung, Wartung, Instandsetzung, Reparatur oder Funktionsprüfung, und setzen Ihre Pläne fachgerecht und kompetent um.

Holen Sie sich über unser Anfrageformular alle Informationen ein, die Sie zum Thema benötigen.

 

Prüfplakette

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Warum ist die regelmäßige Wartung der Feststellanlage notwendig?

Feststellanlagen müssen in regelmäßigen Abständen gewartet werden. Das geschieht durch eine „Fachkraft für Feststellanlagen“ und wurde vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) bestimmt. Das ist wichtig, damit die Funktionstüchtigkeit im Falle eines Brandes gesichert ist und es zu keinen Schäden kommt.

Der Betreiber einer Feststellanlage ist hierbei für die monatliche Funktionsüberprüfung zuständig, ebenso wie er im Abstand von spätestens 12 Monaten dazu verpflichtet ist, eine Wartung der Feststellanlage hinsichtlich der Kooperation der einzelnen Komponenten, die für ein problemloses Funktionieren der Brandschutztür zuständig sind und ein sicheres Abschließen des Brandherdes im Ernstfall gewährleisten. Hier ist ALUSTAHL Ihr kompetenter Partner.

Feststellanlagen: Wie ist die Wartung gesetzlich geregelt?

Die DIN 14677 wurde im März 2011 durch das Deutsche Institut für Bautechnik herausgegeben und definiert die Regeln zur Instandhaltung von Feststellanlagen. Die monatliche Überprüfung dieser kann durch eine Person des Betriebes erfolgen. Die jährliche Wartung hingegen muss durch eine speziell ausgebildete „Fachkraft für Feststellanlagen“ geschehen und dokumentiert werden – ALUSTAHL übernimmt diese Aufgabe gerne und fachgerecht für Sie.

Ihr Partner für Feststellanlagen in Berlin

  • Einbau, Wartung & Prüfung der Feststellanlagen durch ALUSTAHL
  • Individuelle Lösungen für Ihre Interessen
  • Gewährleistung der Einhaltung der durch das DIBTt vorgegebenen Normen und Richtlinien
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Telefon: 030 475 096-0
Telefax: 030 475 096-23

E-Mail: info@alustahl.de

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