Feststellanlagen von Dorma für Gewerbe, Industrie und Verwaltung
Mit Feststellanlagen von Dorma (FSA), auch Türfeststellanlagen(TFA) genannt, werden Brandabschlüsse wie Brandschutztüren oder Rauchschutztüren offengehalten. Die Feststellanlage von Dorma gewährleistet so, dass ein ungestörter Warentransport oder ähnliches durch die offene Rauch- oder Brandschutztür im gewerblichen Betrieb stattfinden kann, im Falle eines Feuers aber den Brandabschluss automatisch sichert.
ALUSTAHL bietet individuelle und maßgeschneiderte Lösungen für Feststellanlagen von Dorma.
Die Maßnahmen für den Brandschutz und Rauchschutz in Gebäuden sind mit umfangreichen Normen und Richtlinien geregelt (z.B. DIN 18095 oder DIN 14677).
ALUSTAHL hat langjährige Erfahrungen im Bereich Brandschutz und Rauchschutz und hat die notwendigen Zulassungen für die Wartung und Inbetriebnahme von Feststellanlagen von Dorma, aber auch GEZE und allen weiteren Herstellern.
Wir beraten Sie in allen Fragen rund um die Anschaffung, Wartung, Instandsetzung, Reparatur oder Funktionsprüfung, und setzen Ihre Pläne fachgerecht und kompetent um.
Holen Sie sich über unser Anfrageformular alle Informationen ein, die Sie zum Thema benötigen.
Warum ist die regelmäßige Wartung der Feststellanlage von Dorma notwendig?
Feststellanlagen von Dorma müssen in regelmäßigen Abständen gewartet werden. Das geschieht durch eine „Fachkraft für Feststellanlagen“ und wurde vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) bestimmt. Das ist wichtig, damit die Funktionstüchtigkeit im Falle eines Brandes gesichert ist und es zu keinen Schäden kommt.
Der Betreiber einer Feststellanlage von Dorma ist hierbei für die monatliche Funktionsüberprüfung zuständig, ebenso wie er im Abstand von spätestens 12 Monaten dazu verpflichtet ist, eine Wartung der Feststellanlage von Dorma hinsichtlich der Kooperation der einzelnen Komponenten, die für ein problemloses Funktionieren der Brandschutztür zuständig sind und ein sicheres Abschließen des Brandherdes im Ernstfall gewährleisten. Hier ist ALUSTAHL Ihr kompetenter Partner.
Feststellanlagen von Dorma : Wie ist die Wartung gesetzlich geregelt?
Die DIN 14677 wurde im März 2011 durch das Deutsche Institut für Bautechnik herausgegeben und definiert die Regeln zur Instandhaltung von Feststellanlagen – auch von Dorma. Die monatliche Überprüfung dieser kann durch eine Person des Betriebes erfolgen. Die jährliche Wartung hingegen muss durch eine speziell ausgebildete „Fachkraft für Feststellanlagen“ geschehen und dokumentiert werden – ALUSTAHL übernimmt diese Aufgabe gerne und fachgerecht für Sie.